Elternmitwirkung

Eltern gehören zur Schule. Die Mitarbeit im Schulleben und die Mitwirkung bei Entscheidungen wird im Schulgesetz geregelt.

Die Klassen wählen Klassenpflegschaftsvorsitzende und -stellvertreterInnen, aus deren Kreis die Schulpflegschaft und Mitglieder der Schulkonferenz gewählt werden. Die Schulpflegschaft trifft sich jeweils zu Beginn  eines Schulhalbjahres und diskutiert und berät zu Themen des Schullebens. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in der alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten (sechs Elternvertreter aus der Schulpflegschaft, sechs Lehrervertreter aus der Lehrerkonferenz, Schulleitung) zusammenwirken. Hier werden im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Entscheidungen getroffen.

Nach Neuwahlen im Rahmen der Schulpflegschaftssitzung ist die Entscheidung auf Frau Focke und Frau Unger gefallen. Wir heißen unsere neuen Vorsitzenden hiermit herzlich willkommen im Schuljahr 2022/2023, bedanken uns bei ihnen für ihre Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen und blicken mit Freude auf die zukünftige gemeinsame Gestaltung unseres Schullebens.