
Unsere TMS sieht gelb!

Lasst uns durch die Straßen ziehen, denn heute Nacht ist Halloween! Geister schreien, Hexen lachen, gebt uns Süßes, sonst wird’s krachen. Heute ist die Halloween-Nacht, Geister, Hexen – alle sind erwacht. In der Klasse 4a sind heute in der Kunststunde die Totenköpfe erwacht. Die gruseligen Ergebnisse könnt Ihr euch hier ansehen 🙂
Viel Freude beim Stöbern!
Die Klasse 2b erfuhr letzte Woche, dass Absprachen, gegenseitiges Helfen und Hilfe annehmen zielführend sein können. Sie erkannten, dass jeder einzelne wichtig ist und man nur gemeinsam erfolgreich ist. Und es hat auch noch Spaß gemacht!
Liebe Eltern der TMS,
dank einer großzügigen Spende von 33.333 kostenlosen Tickets zur Nutzung des Allwetterzoos Münster haben wir durch den Einsatz von Frau Unger, die von diesem Kontingent Tickets für die Thomas-Morus-Schule erhalten hat, die Möglichkeit bekommen, mit allen Kindern unserer Schule einen Wandertag zum Zoo anzubieten, und zwar am Dienstag 05.10.21.
Die Kinder kommen an diesem Tag um 8.00 Uhr zur Schule.
Sie sollten einen kleinen Rucksack mit Proviant und ausreichend Flüssigkeit (bitte keine Glasflaschen) mitbringen. Denken Sie bitte auch an wettergerechte Kleidung. Ihr Kind sollte zudem mehrere Masken (zwei bis drei Masken) mit sich führen.
Wir fahren mit Erfmann-Reisen, d.h. mit vorbestellten Bussen ab 8.30 Uhr stadtauswärts zum Zoo. Um 12.30 Uhr fahren wir alle zusammen wieder vom Zoo Richtung Thomas-Morus-Schule zurück. Ihr Kind wird gegen 13.00 Uhr an der Thomas-Morus-Schule sein und kann an der OGS/ BMB teilnehmen. Eine Abfrage dazu hat schon stattgefunden.
Die Kosten für die Busfahrt betragen 6,20 € pro Kind. 1,20 € davon übernimmt der Förderverein – wir sagen vielen Dank!
Bitte geben Sie Ihrem Kind bis spätestens Freitag, 01.10.21, den Betrag in Höhe von 5,00 € mit in die Schule, die Klassenlehrer*innen sammeln ein.
Das Team der TMS freut sich auf einen tollen Wandertag und wir hoffen, dass uns das Wetter wohlgesonnen ist.
Herzliche Grüße
Martina Wenger und Anne Jostmeier
Liebe Eltern der Thomas-Morus-Schule,
ein herausforderndes Schuljahr geht zu Ende, das unsere Schulgemeinschaft mehr als einmal deutlich herausgefordert hat. Ein hohes Maß an Flexibilität und Engagement sowie Durchhaltevermögen und gegenseitige Unterstützung wurde allen Seiten abverlangt, und wir haben mit Ihnen und unseren Schüler*innen eine weltweit einmalige Zeit der Pandemie gemeinsam durchlebt und auch gemeistert. Vielen Dank für das Vertrauen, das Sie uns entgegengebracht haben und die Wertschätzung unserer Arbeit! Mit der Erfahrung, an Herausforderungen auch wachsen zu können, freuen wir uns auf das kommende Schuljahr mit Ihnen und unseren Schüler*innen!
Zum Schuljahresabschluss möchte ich noch einige Infos an Sie weitergeben:
Bitte informieren Sie die/den Erzieher/in Ihres Kindes per Mail, Telefon oder Brief, wenn es nicht teilnimmt (siehe Beispiel-Info unten) .
Dieses Projekt wird vom Förderverein unterstützt. Vielen Dank dafür. Für die Kinder ergibt sich ein Preis von 3 Euro. Das Geld wird nach den Ferien eingesammelt.
am Mittwoch, den 18. August 2021, um 8.00 Uhr, wieder in der TMS.
Bis dahin genießen Sie die Sommerzeit mit Ihren Familien und erholen Sie sich gut.
Herzliche sonnige Grüße
Martina Wenger Anne Jostmeier
Schulleiterin Stellv. Schulleiterin
Beispiel:
□ Mein Kind darf am Freitag, 22.07.21, um 10.45 Uhr alleine nach Hause gehen.
Mein Kind soll am Freitag, 02.07.21 in die Bis-Mittag-Betreuung gehen, und zwar bis
□ 12.35 Uhr □13.20 Uhr □_______ (andere Zeit)
□ Mein Kind besucht die OGS, darf aber um ________ nach Hause gehen.
Liebe Eltern,
ich leite Ihnen die Schulmail zur Maskenpflicht weiter.
…die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor
allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große
Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der
Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht
an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der
Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage
für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird
daher kurzfristig angepasst.
Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen,
insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in
Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den
übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in
Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich
eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine
infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber
einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen
einer Maske durchzusetzen.
Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von
Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der
Woche bleibt bestehen.
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand
von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort
wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim
zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine
Maske getragen werden muss.
Ich danke Ihnen erneut für Ihre Anstrengungen, mit denen das
Infektionsgeschehen an Schulen so effektiv bekämpft bzw. eingedämmt
wurde. Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den
Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten
Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wenger
Liebe Eltern,
gemäß § 96 Abs. 5 Schulgesetz liegt der Eigenanteil der Eltern für die anzuschaffenden Lernmittel pro Schuljahr bei einem Drittel des Durchschnittsbetrages. Dieser ist in diesem Schuljahr um 20 % erhöht worden und beträgt für die Grundschule 43,20 €, damit übernimmt der Schulträger (Stadt Münster) 28,80 € und die Eltern 14,40 €.
Die Lernmittel werden zentral von der Schule angeschafft.
Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind das Geld (14,40 €) passend im verschlossenen Briefumschlag mitzugeben und bis Freitag, 18.06.2021, bei der Klassenlehrerin abzugeben.
Für EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, SGB XII, KJHG oder Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Erstattung möglich:
Bislang war das Amt für Schule und Weiterbildung aufgrund eines Ratsbeschlusses für die Anträge aller Rechtskreise (SGB II-Leistungsempfänger, SGB XII Leistungsempfänger, Jugendhilfe und Leistungen nach dem AsylBG sowie Kinderzuschlag) zuständig. Der Eigenanteil für Lernmittel wurde für SGB II Bezieher als freiwillige Leistung von der Stadt Münster erbracht. Aufgrund einer Gesetzesnovellierung haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, sodass es sich jetzt um eine SGB II Pflichtleistung handelt (§ 21 Absatz 6a SGB II). Aus diesem Grund ist die Stadt Münster verpflichtet, das Verfahren zu ändern.
Dies bedeutet in der Praxis, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II für ihre Kinder die Anträge für Lernmittel, die ab dem Schuljahr 2021/22 benötigt werden, beim Jobcenter stellen müssen. Für die Leistungsempfänger der anderen Rechtskreise bleibt weiterhin das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Erstattung des Eigenanteils beim Amt für Schule und Weiterbildung (Leistungsempfänger SGB XII, Jugendhilfe und Leistungen nach dem AsylBG sowie Kinderzuschlag) bzw. beim Jobcenter (Leistungsempfänger SGB II) zu stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:
Der Betrag von insgesamt 43,20 € deckt nicht annähernd die tatsächlichen Kosten der Schulbücher pro Jahrgang. Daher müssen die angeschafften Bücher mehrmals in die Ausleihe gegeben werden. Mehr denn je ist die Schule darauf angewiesen, dass die ausgeliehenen Bücher pfleglich behandelt (Schutzumschlag) und in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Beschädigung muss Ersatz geleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wenger
Schulleiterin
Liebe Eltern,
im Rahmen der neuen Coronaschutzverordnung ist nun bezüglich der Mittagsverpflegung geregelt, dass die Aufnahme von Speisen und Getränken auf festen Plätzen innerhalb derselben Bezugsgruppen, insbesondere in Schulmensen, erfolgen kann.
Damit ist es uns ab Mittwoch wieder möglich, das warme Mittagessen (Apetito) anzubieten.
Des Weiteren freuen wir uns, Ihnen unseren OGS-Newsletter übersenden zu können:
Viele Grüße
Martina Wenger
Schulleiterin