
Elterninformation zum weiteren Schulbetrieb im Präsenzunterricht
Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie mit Ihren Familien die Herbstferien gut verbracht haben. Wir freuen uns nun, gesund in den Schulbetrieb zu starten. Heute möchte ich Ihnen einige Informationen des Gesundheitsamtes weitergeben und Sie über weitere notwendige Regelungen informieren, die die nun beginnende kältere Jahreszeit erfordert. Ich hoffe, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, weiterhin gesund den Präsenzunterricht aufrechterhalten zu können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
- Lüftung
Dazu hier ein Auszug der neusten Schulmail:
Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
Stoßlüften alle 20 Minuten,
Querlüften wo immer es möglich ist,
Lüften während der gesamten Pausendauer.
An der Thomas-Morus-Schule ist das Klingelsystem entsprechend umgestellt worden und es ertönt nun alle 20 Minuten ein akustisches Signal zum Lüften.
Ich bitte Sie, Ihren Kindern eine Jacke und einen Schal für die Klasse mitzugeben, falls es Ihrem Kind während der 5- minütigen Lüftung zu kalt sein sollte.
- Sportunterricht
Der Sportunterricht wird wieder in der Turnhalle stattfinden können. Hier wird nach einer Information des Sportamtes der Stadt Münster wie folgt verfahren:
Die Jungen ziehen sich in der Turnhalle um (Abstand von 1,5 m) die Mädchen in den beiden Umkleideräumen (Abstand von 1,5 m) mit Maske um. Nach 30 Minuten Sport bei geöffneten Fenstern und der Tür erfolgt eine 10 -15 minütige Lüftungszeit.
- Verhalten bei erkennbaren Symptomen einer möglichen CO-VID-19-Erkrankung
Personen mit Symptomen, die mit einer Erkrankung an COVID-19 vereinbar sind (klinische Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, mit oder ohne Fieber (> 38°C) Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns – speziell bei Kindern: Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen, Myalgie) – sollen…
– das Schulgelände nicht betreten.
– beim Auftreten im Tagesverlauf in einem gesonderten Raum isoliert und angemessen beaufsichtigt werden.
– (bei SuS) nach Möglichkeit durch die Eltern / Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden.
Zur weiteren Info:
Auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW:
Im Falle vorliegender Symptome bei SuS kontaktiert die Schule die Eltern und informiert sie, dass
– bei Schnupfen als alleiniger Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen ein Aufenthalt zu Hause für die Dauer von 24 Stunden erforderlich ist. Treten in dieser Zeit keine weiteren der genannten Symptome auf, kann wieder am Unterricht teilgenommen werden.
– bei anderen oder mehrfachen Symptomen die betroffenen SuS für mindestens 5 Tage zu Hause bleiben sollen,
– vor der Wiederaufnahme des Unterrichts 48 Stunden symptomfrei sein sollen oder ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann. Die Indikation für einen Test stellt der behandelnde Arzt.
– je nach Schweregrad bestehender oder sich entwickelnder Symptome ärztlicher Rat eingeholt werden soll.
Über aufgetretene Verdachtsfälle in Schulen informiert die Schulleitung das Gesundheitsamt.
- Verhalten bei Bekanntwerden positiver Testergebnisse
Reisrückkehrer/-innen aus ausländischen Risikogebieten befinden sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Quarantäne. Die Schule darf dann von diesen nicht betreten werden.
Im Falle eines positiven Testergebnisses informieren die Labore die zuständigen Gesundheitsämter über das Testergebnis. Die Schulleitungen werden über den schulärztlichen Dienst entsprechend informiert.
Das Gesundheitsamt entscheidet über / veranlasst zu treffende Maßnahmen wie
– Festlegung des Personenkreises in der Kategorie Kontaktperson I
– Festlegung des Personenkreises in der Kategorie Kontaktperson II
– Information der Betroffenen zu den einzuhaltenden Vorgaben.
– Information der Schulleitung über FestIegungen
Die Schulen informieren die volljährigen SuS der betroffenen Kohorten und bei Minderjährigen deren Eltern / Erziehungsberechtigte über die mit dem Gesundheitsamt abgesprochenen Sofortmaßnahmen.
Für den Fall, dass es einen deutlichen Rückstand bei der Bearbeitung der Kontaktnachverfolgungen gibt, informiert das Gesundheitsamt per E-Mail über die Schulleitung die Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. Schüler und Schülerinnen. So wird eine zeitnahe Weiterleitung notwendiger Informationen und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gewährleistet.
Das Gesundheitsamt informiert zudem die Schulleitungen und Eltern über aufgetretene Kontaktpersonen I in einer Kohorte und die damit verbundenen Maßnahmen.
Ich möchte Sie noch einmal dringend darum bitten, Ihren Kindern morgens eine Maske (sowie eine Ersatzmaske im Tornister) mitzugeben.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wenger
Schulleiterin