Elterninformation zum Notbetreuungsangebot ab 16.03.2020

Die Stadt Münster bietet gemeinsam mit den Schulen im Rahmen der aufsichtlichen Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen  vom 13.03.2020 ab dem 16.03.2020 eine Notbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-6, deren Eltern bestimmten Berufsgruppen angehören(siehe unten), an.

Für Montag den 16.03.2020 und Dienstag den 17.03.2020 gilt ein Übergangszeitraum, der Eltern zur Organisation der Betreuung ihrer Kinder ab Mittwoch den 18.03.2020 dienen soll. Auch für den Übergangszeitraum werden alle Eltern dazu angehalten, ihre Kinder möglichst nicht in die Schule zu bringen, wenn dies nicht erforderlich ist.

Ab Mittwoch, den 18.03.2020, erfolgt nur noch die Notbetreuung. Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass beide Elternteile bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil in kritischen Infrastrukturberufen tätig und keine andere alternative Betreuung möglich ist.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen

  • Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege: Medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

(Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)

  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen

(Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),

  • Zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

(Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)

  • Lebensmittelversorgung

Weiter gilt als Bedingung für eine Notbetreuung:

  • Das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • Das Kind war nicht in Kontakt mit infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • Das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen worden ist, oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome. (Die ausgewiesenen Risikogebiete sind tagesaktuell abrufbar auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)

Die Notbetreuung ist insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 vorgesehen und findet während der normalen Unterrichts- und Betreuungszeiten des Offenen Ganztages statt. Die Notbetreuung am Nachmittag steht in den offenen Ganztagsschulen auch den Kindern zur Verfügung, die bislang nicht am Angebot des Offenen Ganztags teilgenommen haben. Informationen zur Ferienbetreuung in den Osterferien erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Zur Notbetreuung erfolgt eine Abfrage durch die Schulen, um den Umfang der Bedarfe zu ermitteln.

Grundsätzlich werden Notfallbetreuungsangebote in allen Schulen angeboten.

Ich weise darauf hin, dass jederzeit mit neuen und weitergehenden Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zu rechnen ist, die auch zu Änderungen führen können.

Beachten Sie deshalb auch die Hinweise auf den Seiten des Schulministeriums:   Allgemeine Infos zu Corona https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html Schulmails des MSB https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html )