
Änderung des Wechselunterrichts
Liebe Eltern,
heute möchten wir Sie über die neue Schulmail informieren. Hier einige Auszüge:
„Notbremse“
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein.
Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Welchen Schulen sind konkret betroffen?
Wie ich oben dargelegt habe, ist für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.
Pooltests an Grundschulen und Förderschulen
Wir sind weiterhin darum bemüht, Pooltests („Lolli-Tests“) an diesen Schulen zeitnah einzuführen. Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass diese deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen allerdings zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht. Ich bitte Sie daher schon jetzt darum, sofern erforderlich, eine Umstellung auf dieses Prinzip vorzubereiten und bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen. Im Übrigen sind für die betroffenen Schulen in der kommenden Woche erste Informationsveranstaltungen vorgesehen, zu denen eine gesonderte Einladung erfolgt.
Daraus ergibt sich für die Thomas-Morus-Schule:
· Eine notwendige Veränderung in der Planung des Wechselunterrichts.
Eine Übersicht der Schulbesuchstage finden Sie hier:
· Die Verwendung von Lollitests ab (voraussichtlich) dem 03.05.21.
Weitere Infos erhalten Sie bald möglichst nach der angekündigten
Informationsveranstaltung für die Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wenger Anne Jostmeier
Schulleiterin stellv. Schulleiterin