
Schulbücher für das kommende Schuljahr
Liebe Eltern,
gemäß § 96 Abs. 5 Schulgesetz liegt der Eigenanteil der Eltern für die anzuschaffenden Lernmittel pro Schuljahr bei einem Drittel des Durchschnittsbetrages. Dieser ist in diesem Schuljahr um 20 % erhöht worden und beträgt für die Grundschule 43,20 €, damit übernimmt der Schulträger (Stadt Münster) 28,80 € und die Eltern 14,40 €.
Die Lernmittel werden zentral von der Schule angeschafft.
Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind das Geld (14,40 €) passend im verschlossenen Briefumschlag mitzugeben und bis Freitag, 18.06.2021, bei der Klassenlehrerin abzugeben.
Für EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, SGB XII, KJHG oder Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Erstattung möglich:
Bislang war das Amt für Schule und Weiterbildung aufgrund eines Ratsbeschlusses für die Anträge aller Rechtskreise (SGB II-Leistungsempfänger, SGB XII Leistungsempfänger, Jugendhilfe und Leistungen nach dem AsylBG sowie Kinderzuschlag) zuständig. Der Eigenanteil für Lernmittel wurde für SGB II Bezieher als freiwillige Leistung von der Stadt Münster erbracht. Aufgrund einer Gesetzesnovellierung haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, sodass es sich jetzt um eine SGB II Pflichtleistung handelt (§ 21 Absatz 6a SGB II). Aus diesem Grund ist die Stadt Münster verpflichtet, das Verfahren zu ändern.
Dies bedeutet in der Praxis, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II für ihre Kinder die Anträge für Lernmittel, die ab dem Schuljahr 2021/22 benötigt werden, beim Jobcenter stellen müssen. Für die Leistungsempfänger der anderen Rechtskreise bleibt weiterhin das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Erstattung des Eigenanteils beim Amt für Schule und Weiterbildung (Leistungsempfänger SGB XII, Jugendhilfe und Leistungen nach dem AsylBG sowie Kinderzuschlag) bzw. beim Jobcenter (Leistungsempfänger SGB II) zu stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:
Der Betrag von insgesamt 43,20 € deckt nicht annähernd die tatsächlichen Kosten der Schulbücher pro Jahrgang. Daher müssen die angeschafften Bücher mehrmals in die Ausleihe gegeben werden. Mehr denn je ist die Schule darauf angewiesen, dass die ausgeliehenen Bücher pfleglich behandelt (Schutzumschlag) und in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Beschädigung muss Ersatz geleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wenger
Schulleiterin